Weshalb auf eine Bonitätsauskunft nicht immer Verlass ist..


Praktisch überall wird unsere Bonität geprüft. Wenn wir einen Kredit von der Bank brauchen, wenn wir irgendwelche Dienstleistungen auf Rechnung in Anspruch nehmen wollen, - ja sogar beim Online-Shopping ist es heutzutage gang und gäbe, dass wir durchleuchtet werden. Schon krass oder?

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Dies hat aber alles seine Gründe. Nichts ist für ein Unternehmen ärgerlicher, als Arbeit zu leisten und allenfalls zusätzlich noch Material zu liefern, aber dann schlussendlich auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil der Kunde nicht bezahlt. Gerade wenn man bedenkt; dass z.B. eine Bauunternehmung nicht nur auf den Arbeits- & Inventarkosten sitzen bleibt, sondern auch noch auf den Fremd- & Materialkosten. Und wenn man dann nicht einen Safe voll Bargeld in der Hinterhand hat, oder zig Baustellen gleichzeitig ausführt, um die Kosten mit anderen Arbeiten zumindest teilweise mitdecken zu können, dann kann die schlechte Zahlungsmoral ein Unternehmen sogar auslöschen. Vielleicht denkst Du Dir jetzt; Gibt es tatsächlich Menschen auf dieser Kugel, die eine so schlechte Zahlungsmoral haben, bzw. so frech sind, die Arbeiten einer Unternehmung nicht zu bezahlen? 

Glaube mir; bis in diesem Jahr habe auch ich noch an das Gute im Menschen, an das Gute im Kunden geglaubt. Auch wenn ich die letzten Jahre in anderen Unternehmungen des Besseren belehrt wurde und auch dort mit den nichtzahlenden Kunden meiner Bauführerkollegen schon nur vom Hörensagen konfrontiert war. Solche Kundschaft gibt es wirklich! Nur hatten wir als Unternehmung bis in diesem Jahr wirklich grosses Glück, nur zuverlässige Kunden zu haben. Wenn das Gegenteil dann eintrifft, gerät man dann aber erst einmal ins Rudern und fragt sich, weshalb es gerade die eigene Unternehmung und nicht irgendwie ein Grossbetrieb treffen konnte. Das klingt für Dich nun vielleicht blöd oder böse ausgedrückt, - aber in der Tat ist es so, dass ein Grossbetrieb einen nichtzahlenden Kunden bis zu einem gewissen Betrag wohl weit besser verkraften kann. 

Natürlich überprüfe auch ich neue Kunden, damit ich Aufschluss über das Zahlungsverhalten deren bekomme. Dazu nutze ich entweder eine Plattform einer Kreditauskunft, oder bei grösseren Auftragssummen natürlich auch die Auskunft aus dem Betreibungsregister. Alles in allem, bin ich persönlich ja eigentlich kein Fan von diesen Datenbanken. Zum einen zahlt man jährlich nicht gerade wenig, zum anderen heisst es noch gar nichts, wenn der Kunde in dieser Datenbank als "sauber" eingestuft wird. Dazu gibt es dann auch den Umkehrfall, dass diese Datenbanken teilweise Ihre Daten nicht aktualisieren. Dies heisst soviel wie, der Kunde wird bonitätstechnisch schlecht eingestuft, weil er vor 15 Jahren vielleicht mal Steuerschulden hatte, aber betreibungsrechtlich hat er sich die letzten Jahre vielleicht gar nichts zu schulden lassen kommen. 

Auch wenn Betreibungsregister und Bonitätsauskunft sauber sind, bleibt doch also immer noch ein gewisser Anteil an Unsicherheit, ob der Kunde auch wirklich zahlen wird. Man möchte ja aber die Kunden auch nicht gleich erschrecken und eine Vorauszahlung verlangen. Also, trägt man als Unternehmer immer ein gewisses Risiko. Bei einem Kunden, welcher hier in der Schweiz wohnhaft und gemeldet ist, kann man meiner Meinung nach das Risiko eher eingehen. Schlussendlich, wenn es hart auf hart kommt, bleibt uns Bauunternehmern ja immer noch das Bauhandwerkerpfandrecht, sofern man pfandrechte Leistungen erbracht hat. 

Was aber wenn der Kunde zum Beispiel ein Ausländischer Staatsbürger ist? Auch wenn der Schufa-Auszug sauber ist und es sich vielleicht um Kunden handelt, die eine grosse Anwaltskanzlei, ein Unternehmen oder ähnliches betreiben, ist äusserste Vorsicht geboten! Auch wenn man niemals denken würde, dass dies Kunden sein könnten, die schlussendlich nicht bezahlen. Dies weis ich mittlerweile aus eigener Erfahrung. Natürlich gilt auch bei Objekten innerhalb der Schweiz, unabhängig davon ob es sich bei den Eigentümern um ausländische Kunden handelt, das Schweizer Recht. Was das Forderungsmanagement betrifft, gilt aber wiederum das ausländische Recht. Offene Beträge lassen sich dann nämlich nicht so einfach eintreiben, ausser man beauftragt ein Inkasso-Unternehmen und verzichtet auf einen grossen Anteil vom Betrag. Schon nur aus diesem Grund lege ich jedem Unternehmer, welcher sich keine Verluste erlauben kann, ans Herz die Zahlung bei ausländischen Staatsangehörigen im Voraus zu verlangen. 

Wir zum Beispiel, sind bei Deutschen Staatsbürgern, Eigentümern einer Immobilie in der Schweiz, total auf die Schnauze geflogen. Die Auskunft war sauber, was bei Inhabern einer grösseren und bekannten Anwaltskanzlei ja eigentlich auch zu vermuten wäre. Im ersten Moment denkt man sich noch nichts dabei. Aber wenn dann irgendwelche Versprechen im Bezug zu Zahlungen kundgetan werden, die Zahlungen aber nie erfolgen, weis man dann, dass man einen grossen Fehler gemacht hat, das Geld nicht im Voraus zu verlangen. Dabei handelt es sich in unserem Fall nicht etwa um Kunden, die zahlungsunfähig sind, sondern um Kunden, die höchstwahrscheinlich schon im Voraus die Absicht hatten, die Arbeiten nicht zu bezahlen. Als wir dann weiterhin auf die Forderung beharrten, wurde mir per E-Mail sogar mit Prozessen und Anzeigen gedroht. Man stelle sich vor; dies von einem Deutschen Anwalt! (Meiner Meinung nach sollte sich dieser Herr keinesfalls mehr Anwalt nennen dürfen) Wer weis, wie häufig diese Praxis von diesem Herrn schon angewandt wurde und wie mancher Unternehmer, dann aus Angst kleinbei gegeben hat. 

Bei mir ist er jedenfalls auf Granit gestossen. Natürlich beharren wir weiterhin auf die Forderung der geleisteten Arbeiten. Nachdem ich den regulären Mahnlauf eingehalten hatte, die letzte Mahnung eingeschrieben versendet hatte und die Zahlung nach wie vor nicht eintraf, machte ich Nägel mit Köpfen. Knapp wie die Zeit, - um die Frist für die Geltendmachung des Bauhandwerkerpfandrechts einzuhalten, war, habe ich dann die superprovisorische Eintragung des Pfandrechts auf das Grundstück beantragt. Die provisorische Eintragung ins Grundbuch wurde genehmigt, eine Zahlung der säumigen Kunden ist bis heute nicht eingetroffen. Ich rechne damit, dass wir der Forderung wegen einen Prozess führen werden müssen, um zu unserem Recht zu kommen. Ich bin auf jeden Fall gespannt, was sicher Herr L. dann noch einfallen lässt. Sobald das ganze mit dem Pfandrecht abgewickelt ist, werde ich hier dann noch mehr über das Bauhandwerkerpfandrecht und die Vorgehensweisen für Unternehmer schreiben. Sozusagen eine kleine Hilfestellung für andere Unternehmer, welche sich noch nie damit befassen mussten, aber mehr über die Vorgehensweise wissen möchten, wenn der Ernstfall einkehrt. 

Das traurige an der Geschichte ist nicht nur der finanzielle Verlust, welcher einen in Schieflage bringen kann. Bei mir persönlich werden durch das Verhalten dieser Kunden nun natürlich alle ausländischen Staatsbürger in den gleichen Topf geworfen. So, dass ich es nie wieder riskieren werde, dass wir für ausländische Kunden ohne Vorauszahlung schon nur einen Finger krümmen. Das ist zwar für die ehrlichen und aufrichtigen Kunden aus dem Ausland tragisch, aber als gebranntes Kind, ist dieses Vorgehen in Zukunft so sicher wie das Amen in der Kirche. Schlussendlich besteht der Sinn ja auch darin, aus Fehlern zu lernen. Und in diesem Fall, habe ich auf alle Fälle einiges daraus gelernt. 


2 Kommentare:

  1. Du hast es auf den Punkt gebracht! Ein Risiko besteht immer, wenn man auf Rechnung arbeitet. Einige Kunden nützen das aus. Entweder bezahlen die erst lang nach Zahlungsfrist oder überhaupt nicht. Das kenne ich. Beste Grüsse Martin

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  2. Das Schweizer Recht greift bei allen, auch ausländischen Staatsbürgern, solange der Wohnsitz und Rechnungsadresse in der Schweiz ist. Auch ein Schweizer Staatsbürgern, der keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann nicht durch das Schweizer Betreibungsamt betrieben werden. So viel zum Thema Ausländische Staatsbürgerschaft...

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